Liebe FITplus-Mitglieder, Reha-SportlerInnen, Interessierte und Gäste,
wir befinden uns wieder in der Alarmstufe I.
Im FITplus gilt deshalb die 2G-Regelung. Das heißt, der Zugang und die Teilnahme am Sportbetrieb ist geimpften und genesenen Personen erlaubt - ohne Testnachweis!
Ein Genesenen-Nachweis darf höchstens 90 Tage alt sein.
Ausnahmen von der 2G-Regelung:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
- Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Genesenen- und Impfnachweise werden weiterhin elektronisch mit der CoVPassCheck-App geprüft. Außerdem werden die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen.
Alle Hygienemaßnahmen bleiben weiterhin bestehen.
Ihr FITplus-Team
(Stand: 28.01.2022)