Ab dem 3. November 2021 die Warnstufe in Baden-Württemberg!
Was dann gilt, lesen Sie in diesem Text!
Seit einigen Wochen ist Sporttreiben im Rahmen der Regelungen der Corona-Verordnung wieder möglich. Hierbei gibt ein 3-Stufen-Modell mit Basis-, Warn- und Alarmstufe
unter Beachtung der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (landesweit) und einer drohende Überlastung der Intensivstationen (AIB) die jeweils gültigen Regelungen vor, unter denen Sport betrieben werden darf.
Die Corona-Verordnung des Landes sieht drei Stufen vor:
• Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.
• Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
• Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
Aktuell (Stand 02.11.21: 284 Intensivbetten mit COVID-19_Patienten belegt)
Folgende Regelungen für den Sport greifen in der Warnstufe:
• In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.
• Im Freien gilt die 3G-Regel – hier ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend.
Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe) sind:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Weiterführende Informationen zur Stufenregelung finden Sie auch hier:
Bleiben Sie gesund!
Ihr FITplus-Team